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Kraftstoffverbrauch, Emissionen und Effizienz

Pkw-EnVKV - Die Kennzeichnungspflicht von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

Bereits seit dem 1. November 2004 ist die "Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ in Kraft.
Das Ziel der Verordnung: Autokäufer sollen die Möglichkeit erhalten, den Kraftstoffverbrauch sowie die CO2-Emissionen verschiedener Modelle miteinander zu vergleichen und bei Ihrer Kaufentscheidung zu berücksichtigen.

Im März 2024 erfolgte eine umfangreiche Novellierung der Pkw-EnVKV, wobei das NEFZ-Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) durch das realitätsnähere WLTP-Prüfverfahren (Worldwide harmonised Light-duty vehicles TEst Proedure) abgelöst wurde.

Eine Kennzeichnung mit den erforderlichen Prüfwerten ist nur bei Neuwagen erforderlich. Hierbei definiert die Pkw-EnVKV Neuwagen als Fahrzeuge, welche unter 1.000km haben oder bei denen die Zulassung jünger als 8 Monate ist.
Die Verbrauchswerte von Gebrauchtwagen (über 1.000km / Zulassung älter als 8 Monate) müssen nicht ausgewiesen werden.

Weitere Informationen zu den Prüfverfahren und Werten finden Sie unter: https://www.dat.de/co2/

Welche Werte werden im Leitfaden angegeben?

"Der Leitfaden zum Energieverbrauch und zu den CO2-Emissionen enthält die Kraftstoff­verbrauchs- und CO2-Emissions­werte sowie den Strom­verbrauch von aktuell in Deutsch­land angebotenen Pkw-Neu­fahr­zeugen. Zusätz­lich werden hier die wesent­lichen tech­ni­schen Daten zu Motor und Getriebe aufgeführt.

Die Verbände VDA (Verband der Auto­mobil­industrie e.V.) und VDIK (Verband der Inter­nationalen Kraft­fahrzeug­hersteller e.V.) haben die DAT beauftragt, diesen Leit­faden zu erstellen und dessen Veröf­fent­lichung gemäß Energie­verbrauch-Kenn­zeich­nungs­ver­ord­nung EnVKV zu organisieren.

Die DAT wurde von den genannten Verbänden dabei mit Zustimmung des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klima­schutz bestimmt, um den „Leitfaden zum Energie­ver­brauch und zu den CO2-Emissionen“ zu erstellen.

Der „Leitfaden zum Energieverbrauch und zu den CO2-Emissionen“ dient dazu, die im Markt angebotenen Fahrzeuge im Hinblick auf Energie­verbrauch und CO2-Emissionen leicht miteinander vergleichen zu können. Für alle in Deutschland angebotenen Neu­wagen­modelle werden sämtliche Angaben zu Verbrauch und Emissionen gemäß WLTP erhoben. Dies ist die Grundlage für die Berechnung der Kfz-Steuer in Deutschland."

Quelle: https://www.dat.de/co2/

Energieverbrauch SEAT/CUPRA/SUZUKI Modelle

Das CO2-Plakat (Aushang nach Richtlinie 1999/94/EG) zeigt Ihnen den Energieverbrauch, die CO2-Emissionswerte sowie CO2-Klassen aller ausgestellten Personenkraftwagen der Marken CUPRA und SEAT sowie Suzuki.

DAT-Leitfaden


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.