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Kraftstoffverbrauch, Emissionen und Effizienz

Pkw-EnVKV - Die Kennzeichnungspflicht von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

Bereits seit dem 1. November 2004 ist die "Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ in Kraft.
Das Ziel der Verordnung: Autokäufer sollen die Möglichkeit erhalten, den Kraftstoffverbrauch sowie die CO2-Emissionen verschiedener Modelle miteinander zu vergleichen und bei Ihrer Kaufentscheidung zu berücksichtigen.

Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.dat.de/co2/

Mehr Informationen beim Neuwagenkauf

Wer sich für den Kauf eines Autos interessiert, wirft früher oder später einen Blick auf die Verbrauchs- und Emissionswerte: Schließlich geben diese verlässlich Auskunft über die laufenden Betriebskosten. Und oft ist modernste Motorentechnologie in der Anschaffung etwas teurer, die Investition rechnet sich jedoch schon nach einigen Monaten.

Seit 1. Dezember 2011 begegnet Autokäufern und Interessenten die Kennzeichnung der Energieeffizienz in einer neuen und doch bekannten Form: Am Fahrzeug befindet sich ein Label mit Angabe der Energieeffizienzklasse, so wie es auch bei Elektrogeräten verwendet wird. Neben der plakativen Farbskala finden sich hier auch Angaben zur Steuer und den Kraftstoffkosten, basierend auf einer jährlichen Laufleistung von 20.000 Kilometern.

Wie sich die Energieeffizienzklasse berechnet

Zwei Autos, die dieselbe Energieeffizienzklasse erfüllen, können dennoch unterschiedlich hohe CO2-Emissionen besitzen.

Denn:
Ausschlaggebend für ihre Einstufung ist das Verhältnis von Kohlendioxidausstoß pro Kilometer und dem Gewicht des Fahrzeugs. Ein schweres Fahrzeug darf also mehr CO2 ausstoßen, als ein leichtes, um dennoch dieselbe Auszeichnung zu erhalten.

Anders ausgedrückt:
Auch wenn die CO2-Emissionen bei einem SEAT Ibiza geringer sind, als bei einem SEAT Alhambra, kann letzterer aufgrund seines höheren Gewichtes dennoch in eine bessere Energieeffizienzklasse eingestuft werden.

(Quelle: SEAT Deutschland)

Kraftstoffverbrauch der aktuellen Modelle (NEFZ-Werte)

SEAT:

  • Kraftstoffverbrauch: kombiniert 7,4–2,9 l/100 km
  • CO2-Emissionswerte: kombiniert 168–79 g/km
  • Effizienzklassen: D-A+

CUPRA:

  • Kraftstoffverbrauch: kombiniert 7,4-6,5 l/100 km
  • CO2-Emissionswerte: kombiniert 168-149 g/km.
  • Effizienzklassen: D-C

ŠKODA:

  • Kraftstoffverbrauch: kombiniert 7,4–2,9 l/100 km
  • CO2-Emissionswerte: kombiniert 170–81 g/km
  • Effizienzklassen: F-A+

(Quelle: Leitfaden DAT (1))


*Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide HarmonizedLight VehiclesTest Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtenden Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren.

DAT-Leitfaden


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.